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Stadtgemeinde
Kitzbühel

Europawahl am 25. Mai 2014

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Wählen mit Wahlkarte 

Europawahl2014 

Mittels Wahlkarte können Personen wählen, die am Wahltag ortsabwesend sind, wie auch Personen, die gehbehindert oder bettlägerig sind. Die Beantragung einer Wahlkarte ermöglicht Wählerinnen und Wählern größtmögliche Flexibilität bei der Stimmabgabe.

Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit nicht möglich ist, können bei der Heimatgemeinde eine automatische Ausstellung einer Wahlkarte schriftlich beantragen.

Mit einer Wahlkarte kann die Stimme - außerhalb der Heimatgemeinde - sowohl vor einer Wahlbehörde, als auch mittels Briefwahl abgegeben werden. 

Das bedeutet, dass sich Wählerinnen und Wähler, die in Besitz einer Wahlkarte sind, auch erst sehr kurzfristig entscheiden können, ob sie ein Wahllokal aufsuchen oder sich stattdessen der Briefwahl bedienen wollen.

Beachten Sie aber, dass vom Ausland aus nur die Briefwahl möglich ist.

Menschen in Heil- und Pflegeanstalten sowie Bettlägrige können von so genannten besonderen Wahlbehörden besucht werden und vor diesen ihr Wahlrecht mit der Wahlkarte ausüben. Auch Häftlinge (sofern sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind) können vor besonderen Wahlbehörden wählen.

Wo kann ich die Wahlkarte beantragen?

Sie können die Wahlkarte bei der Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz Sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich, ab dem Tag der Wahlausschreibung beantragen. Schriftlich können Sie die Wahlkarte bis zum vierten Tag vor dem Wahltag beantragen; mündlich bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr.

Eine Wahlkarte kann auch auf der Homepage der Stadt Kitzbühel mittels Link in der rechten Spalte der Startseite beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie eine Wahlkarte keinesfalls beim Bundesministerium für Inneres beantragen können.

Wie kann ich mit der Wahlkarte wählen?

Im Inland:

Vor einer Wahlbehörde

  • in allen Wahllokalen

  • beim Besuch durch eine besondere („fliegende“) Wahlbehörde

oder mittels Briefwahl (ohne Beisein einer Wahlbehörde)

Im Ausland:

Im Ausland kann die Stimme nur mittels Briefwahl abgegeben werden.

Wohin muss ich die Wahlkarte bei der Briefwahl senden?

Sie können die Wahlkarte z. B. in einen Briefkasten der Post einwerfen, auf einer Postgeschäftsstelle aufgeben oder bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde direkt abgeben. Sorgen Sie jedoch dafür, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangt.

Bei postalischer Beförderung trägt der Bund die Kosten für das Porto, gleichgültig, ob Sie die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgeben.

Im Ausland können Wahlkarten auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde oder bei einer österreichischen Einheit, bis zum sechsten Tag vor dem Wahltag, bei Vertretungsbehörden außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder außerhalb der Schweiz bis zum neunten Tag vor dem Wahltag abgegeben werden. Diese leiten dann die Wahlkarte an die zuständige Bezirkswahlbehörde weiter.

Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag, 17.00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Alternativ kann sie - erstmals bei der Europawahl 2014 - am Wahltag in jedem Wahllokal und jeder Bezirkswahlbehörde während der Öffnungszeiten des Wahllokals abgegeben werden.

28.04.2014