- Für die An- und Ummeldung Ihres Wohnsitzes ist die Vorlage eines ausgefüllten Meldezettels (Vordruck im Meldeamt erhältlich) und der Nachweis der Identität des Unterkunftnehmers notwendig.
- Für die Anmeldung in einer Mietwohnung ist die Unterschrift des Unterkunftgebers erforderlich.
- Wer seine Unterkunft in einer Wohnung aufgibt, ist innerhalb von 3 Tagen davor oder danach bei der Meldebehörde abzumelden
Gebühren:
- An-, Ab- und Ummeldung ist gebührenfrei
Weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Meldeamt bzw. dem Meldegesetz finden Sie unter:
Anmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes oder "Nebenwohnsitzes"
Abmeldung eines bestehenden Hauptwohnsitzes oder "Nebenwohnsitzes"
Ummeldung – bisheriger Hauptwohnsitz soll zum "Nebenwohnsitz" werden oder umgekehrt
Hauptwohnsitz/weiterer Wohnsitz ("Nebenwohnsitz")
Meldebestätigung
Online-Service Meldeauskunft
Meldeauskunft für Privatpersonen und Unternehmen
Meldeauskunft für Hausverwaltungen und Eigentümer
Auskunftssperre
Weitere Schritte sind eventuell notwendig: