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Stadtgemeinde
Kitzbühel

Wohnsitz - Anmeldung Ummeldung Abmeldung

  • Für die An- und Ummeldung Ihres Wohnsitzes ist die Vorlage eines ausgefüllten Meldezettels (Vordruck im Meldeamt erhältlich) und der Nachweis der Identität des Unterkunftnehmers notwendig.
  • Für die Anmeldung in einer Mietwohnung ist die Unterschrift des Unterkunftgebers erforderlich.
  • Wer seine Unterkunft in einer Wohnung aufgibt, ist innerhalb von 3 Tagen davor oder danach bei der Meldebehörde abzumelden

Gebühren:

  • An-, Ab- und Ummeldung ist gebührenfrei

Weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Meldeamt bzw. dem Meldegesetz finden Sie unter:

Anmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes oder "Nebenwohnsitzes"

Abmeldung eines bestehenden Hauptwohnsitzes oder "Nebenwohnsitzes"

Ummeldung – bisheriger Hauptwohnsitz soll zum "Nebenwohnsitz" werden oder umgekehrt

Hauptwohnsitz/weiterer Wohnsitz ("Nebenwohnsitz")

Meldebestätigung

Online-Service Meldeauskunft

Meldeauskunft für Privatpersonen und Unternehmen

Meldeauskunft für Hausverwaltungen und Eigentümer

Auskunftssperre 

 

Weitere Schritte sind eventuell notwendig:

Zuständig