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Stadtgemeinde
Kitzbühel

Gemeinderatssitzung vom 10. Oktober 2013

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Zahlungsfrist für Sanatorium bis 1. Dezember 2013 verlängert

Die im Baurechtsvertrag zwischen Stadtgemeinde Kitzbühel und der Harald Fischl Holding festgelegte Zahlungsfrist zur Umsetzung der Sanatoriumspläne wurde vom Gemeinderat mit großer Mehrheit um sechs Wochen bis 1. Dezember 2013 verlängert.

Für den geplanten Betrieb eines Sanatoriums im Gebäude des ehemaligen städtischen Krankenhauses wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 8. Juli 2013 ein Baurechtsvertrag mit der Harald Fischl Holding GmbH beschlossen. Einer der zentralen Vertragsinhalte sieht eine Einmalzahlung in Höhe von sechs Millionen Euro an die Stadt Kitzbühel mit einer dreimonatigen Zahlungsfrist vor. Da sich die Umbaupläne sowie die Verhandlungen mit den zukünftigen Partnern umfangreicher gestalteten als ursprünglich geplant, wurde seitens der Fischl Holding um Verlängerung der Zahlungsfrist angesucht. Diese Option wurde bereits bei Erstellung des Vertrages mitberücksichtigt, eine Fristverlängerung ist bis zu drei Monaten möglich. Der Gemeinderat kam in seiner Sitzung vom 10. Oktober 2013 dem Ansuchen nach und beschloss ohne Gegenstimme mit 16 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen die genannte Fristverlängerung.

„Neben dem finanziellen Aspekt ist aber im Besonderen das hervorragende medizinische Konzept hervorzuheben“, erklärte Bürgermeister Dr. Klaus Winkler. „Durch die Zusammenarbeit mit den Spezialisten der Sportsclinic Austria ist in Zukunft Spitzenmedizin im chirurgischen und unfallchirurgischen Bereich möglich.“ Die Umbaupläne seien bereits im Bauamt eingereicht, berichtete Bürgermeister Winkler und betonte abschließend, dass auch das medizinische Konzept schon in der Endplanungsphase sei. 

11.10.2013