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Kitzbühel

Ladetätigkeit in Fußgängerzone wird kontrolliert

Parkende Autos behindern die Ladetätigkeit in der Fußgängerzone

In der Kitzbüheler Fußgängerzone ist von 6 bis 10 Uhr die Einfahrt für Ladetätigkeit erlaubt. Oftmals wird diese Zeit aber missbräuchlich zum Parken genützt. Ab sofort wird das von der Stadtpolizei kontrolliert, ab Anfang Juli haben Falschparker mit Strafen zu rechnen.


Die Fußgängerzone in der Kitzbüheler Innenstadt gilt grundsätzlich 24 Stunden am Tag. Ausgenommen ist nur eine Ladetätigkeit von 6 bis 10 Uhr morgens. Viele Autofahrer nützen diese Zeit aber auch missbräuchlich zum Parken. Autos stehen oftmals eine Stunde und länger in der Innenstadt. 

Da um diese Zeit bereits Gastgärten in Betrieb sind, kommt es oftmals zu Problemen bei der Durchfahrt, vor allem bei größeren LKW´s. Da das unerlaubte Parken nicht nur die Zustellung stört, sondern im Notfall auch Einsatzkräfte an der Durchfahrt behindert, wird ab sofort die Ladetätigkeit von der Stadtpolizei kontrolliert und ab Anfang Juli werden auch Strafen ausgestellt.

Notwendig wurde diese Maßnahme, da es sich leider eingebürgert hat, dass anstatt eine Ladetätigkeit auszuüben, nicht gesetzeskonform geparkt wird.  Dies könne laut Kitzbühels Sicherheitsbeauftragtem, Stadtrat Alexander Gamper nicht mehr geduldet werden. Um die Sicherheit in der Innenstadt zu gewährleisten, seien daher rechtliche Schritte notwendig.

Die Stadtpolizei wird Anfangs die Autofahrer noch ermahnen, ab Angang Juli ist aber mit Strafen zu rechnen. Es wird daher an die Verkehrsteilnehmer appelliert, sich an die seit vielen Jahren geltenden Regeln zu halten.

26.06.2023