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Kitzbühel

Waldbrandgefahr: Feuer entzünden verboten

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Feuer entzünden und Rauchen in Waldgebieten verboten

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel: ln den Waldgebieten des Bezirkes Kitzbühel sowie in deren Gefährdungsbereichen sind jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten. Insbesondere sind in südexponierten Gefährdungsbereichen das Entzünden und Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen (wie z. B.: Raketen, Feuertöpfen, Knallkörpern, Feuerrädern, römischen Lichtern, ... ) verboten! Die Verordnung sehen Sie hier... Datei herunterladen: PDFVerordnung_Waldbrandgefahr.pdf

  • Veröffentlicht: 29. Dezember 2016
  • Quelle: Stadtamt Kitzbühel

29.12.2016