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Kitzbühel

Sozialplan für Krankenhaus Mitarbeiter

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Sozialplanentscheidung bestätigt Haltung der Stadt 
 
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Mit 16. Dezember ist der Stadt Kitzbühel der Bescheid der Schlichtungsstelle des Arbeits- und Sozialgerichts Innsbruck zugestellt worden. Mit dieser Sozialplanentscheidung wurde die Haltung der Stadt für eine sozial gerechte Abfederung der Mitarbeiter aus der unverschuldeten Krankenhaus-Schließung bestätigt.
 
Die Anrufung der Schlichtungsstelle war nötig geworden, weil sich Stadt und Arbeiterkammer auf eine allfällige Höhe der Sozialplanmittel nicht einigen konnten . Nach der vom Land Tirol­ durchgeführten Schließung des Kitzbüheler Krankenhauses mit 31. 12. 2009, wurde für die Mitarbeiter unter Federführung der Arbeiterkammer ein Sozialplan ausgearbeitet. Im Wesentlichen handelt es sich bei diesem Sozialplan um freiwillige Abfertigungen. Alle den Mitarbeitern gesetzlich zustehenden Abfertigungen wurden von der Stadt nie in Frage gestellt.
Das Finanzvolumen für den Sozialplan ist von der Schlichtungsstelle mit 865.000,– Euro fixiert und gedeckelt worden. Die freiwillige Abfertigung, welche den größten Teil des Sozialplanposten darstellt, ist für den Fall, dass diese Summe nicht ausreicht, prozentuell zu kürzen. Die Gemeindepension – eine stete Forderung der Arbeiterkammer – ist kein Bestandteil des Sozialplans.   Das von der Stadt angestrebte Gesamtausmaß für den Sozialplan wurde mit dem Bescheid der Schlichtungsstelle sogar noch unterboten.
Wenn sich die Arbeiterkammer von Anfang an der Haltung der Stadt angeschlossen hätte, hätten viele Verhandlungen und Kosten gespart werden können.   
 

20.12.2010