Wappen

Stadtgemeinde
Kitzbühel

Plakatständer

Für die Benützung von Straßen (dazu gehört auch ein Gehsteig, eine Fußgängerzone, eine Verkehrsinsel etc.) zu verkehrsfremden Zwecken, wie zum Beispiel zur Aufstellung von Plakatständer (A-Ständer) ist unbeschadet sonstiger Rechtsvorschriften eine Bewilligung nach der Straßenverkehrsordnung erforderlich. Insbesonders gilt dies auch für Maßnahmen die geeignet sind, die Aufmerksamkeit der Lenker von Fahrzeugen zu beeinträchtigen. Die Aufstellung der Plakatständer darf nur an folgenden Plätzen erfolgen: Hauptplatz vor der Sparkasse Feuerwehrplatz Bahnhofsplatz Hornbahnkreuzung Plakatständer, die an anderen Orten aufgestellt, oder verkehrsbehindernd aufgestellt wurden, werden amtswegig entfernt. Gleichzeitig wird ein diesbezügliches Strafverfahren eingeleitet.